Öffentliches Hallenbad 2008 Hallenschwimmbad 2009 Schwimmbad |
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Hallenschwimmbad Öffentliches Hallenbad |
Öffentliches Hallenbad Betreiber der öffentlichen Hallenschwimmbäder in Deutschland sind in der Regel die Kommunen oder die Kreise. Die meisten Hallenbäder in Deutschland wurden in den 1970er Jahren erbaut oder modernisiert. Heute wird deutlich seltener ein Hallenbadneubau beschlossen. In der Vergangenheit sind Hallenbäder eher nach einer entsprechenden Mehrheitsentscheidung einer Fraktion oder mehrerer Fraktionen im Gemeinderat oder im Stadtrat geschlossen worden. Die Hallenbadschließungen haben ihre Gründe darin, dass die Kosten für die Unterhaltung des gemeindeeigenen Hallenbades, die bevorstehende Schwimmbadsanierung oder sogar Generalsanierung recht hoch und die Finanzen für notwendige Sanierungsmaßnahmen oftmals nicht vorhanden waren. Auch wenn sich die Hallenbadsituation in Deutschland verändert hat, gibt es heute dennoch viele Hallenbäder. Findet eine Hallenbadsanierung statt, geht damit oft auch eine Modernisierung, ein Umbau oder eine Neugestaltung des Hallenschwimmbades einher. So bekommt das Hallenschwimmbad z. B. nicht nur neue Fliesen, Wandfliesen, Bodenfliesen und Fliesenbordüren durch den Fliesenleger, neue Fenster, neue Umkleidekabinen oder eine neue Dusche, sondern auch eine neue Rutsche, einen Whirlpool, ein Planschbecken, einen Saunabereich, einen zusätzlichen Aufenthaltsraum und andere Räumlichkeiten. Darüber hinaus gibt es nicht nur den Hallenbaderhalt, sondern es entsteht auch manch neuer Hallenbau auf einem erworbenen Hallenbadgrundstück. Nicht selten planen dann die Verantwortlichen ein Hallenbad, das als Spaßbad oder Erlebnisbad konzipiert ist. Gemäß der Beschlussfassung im Gemeinderat oder Stadtrat entwirft dann ein Architekt oder es entwerfen mehrere Architekten Pläne für ein Bad mit attraktiver und großzügiger Badelandschaft, das den Ansprüchen und Bedürfnissen heutiger Hallenbadbesucher gerecht wird. Vor Beginn des Hallenbadneubaus sollten natürlich die Finanzierung, wie sie im Haushaltsplan vorgesehen ist, gesichert und mögliche Folgekosten bedacht worden sein, damit kein Nachtragshaushaltsplan notwendig wird. Die Hallenbadbenützung wird durch die Benutzungsordnung geregelt. Neben anderen Regeln gilt beispielsweise die grundsätzliche Regel, dass das Mitbringen eigener Haustiere in ein öffentliches Hallenschwimmbad nicht erlaubt ist. . www.homepage-eintrag.de/impressum | www.Hallenschwimmbad.de Seite an Bekannte senden |
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